Arztstrafrecht

Der Bereich des Arztstrafrechts ist heute keineswegs mehr auf straf-
rechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit (vermeintlichen) Behandlungs-
fehlern beschränkt. Der Anstieg der Fallzahlen ist nicht nur darauf
zurückzuführen, daß zunehmend Strafanzeigen mit dem Ziel erstattet
werden, Beweismaterial zur Vorbereitung von zivilrechtlichen Klagen auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld zusammenzutragen. In der
jüngsten Vergangenheit ist insbesondere die Zahl der Ermittlungsverfahren
wegen des Vorwurfs kassenärztlichen oder privatärztlichen Abrechnungs-
betruges rapide angestiegen. Hinzu kommen Verfahren wegen des
Vorwurfs der Vorteilsnahme und der Bestechlichkeit.

Da die meisten Ärzte mit Staatsanwaltschaften und Gerichten allenfalls
als Sachverständige, jedoch nicht als unmittelbar Betroffene Berührung
hatten, ist zunächst eine umfassende Beratung des Arztes über die
Wahrnehmung seiner elementaren Schutzrechte erforderlich. Hierbei
handelt es sich bereits um eine entscheidende Grundlage für den späteren
Erfolg der Verteidigung. Im Rahmen der anschließenden Entwicklung der
Verteidigungsstrategie müssen nicht nur die möglichen berufsrechtlichen
Folgen des Verfahrens, sondern auch die große Gefahr einer öffentlichen
Vorverurteilung im Auge behalten werden. Gerade in Arztstrafverfahren ist
es deshalb von besonderer Bedeutung, die vielfältigen Möglichkeiten zur
Verfahrensbeendigung, mit denen eine förmliche Anklageerhebung
verhindert werden kann, sorgfältig gegeneinander abzuwägen.


Arbeitsfelder

Kapitalstrafsachen

Vermögensdelikte

Straßenverkehrsdelikte

Steuerstrafrecht

Insolvenzstrafrecht

Umweltstrafrecht

Korruptionsdelikte

Arztstrafrecht

Strafvollstreckung

Strafvollzug

Wiederaufnahme



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