![]() |
Insolvenzstrafrecht Insolvenzstrafverfahren bilden den zahlenmäßig größten Anteil an Wirtschaftsstrafverfahren. Bereits im Jahr 2002 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik 12814 Fälle von Insolvenzstraftaten im weiteren Sinn erfaßt. Die Tendenz ist steigend. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann die verschiedensten Ursachen haben. So können Gläubiger Anzeige erstatten in der Hoffnung, auf diesem Weg wenigstens noch einen Teil ihrer Forderungen realisieren zu können. Aber auch ohne Anzeige können die Ermittlungsbehörden vom Insolvenzverwalter, insbesondere jedoch aufgrund von Mitteilungen der Vollstreckungs- und Insolvenzgerichte, Kenntnis von möglichen Insolvenzstraftaten erlangen. Typisches Beispiel aus dem Insolvenzstrafrecht ist der GmbH- Geschäftsführer, der mit Beginn der Unternehmenskrise in eine Zwickmühle gerät. Auf der einen Seite ist er als Geschäftsführer verpflichtet, um den Erhalt des Unternehmens zu kämpfen und die in Betracht kommenden Sanierungsmöglichkeiten gewissenhaft zu überprüfen. Auf der anderen Seite jedoch läuft ab Kenntnis von der Überschuldung der Gesellschaft die Drei-Wochen-Frist zur Stellung des Insolvenzantrages. Da in dieser Situation bei der Beratung des Geschäftsführers vielfach nicht das Strafrecht im Auge behalten wird, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Doch selbst in den Fällen, in denen es bereits zur Verwirklichung einer Vielzahl von insolvenztypischen Straftatbeständen gekommen ist, ergeben sich für den versierten Strafrechtler noch zahlreiche Verteidigungsansätze. |
Arbeitsfelder Kapitalstrafsachen Vermögensdelikte Straßenverkehrsdelikte Steuerstrafrecht Insolvenzstrafrecht Umweltstrafrecht Korruptionsdelikte Arztstrafrecht Strafvollstreckung Strafvollzug Wiederaufnahme |
|
Hindenburgstraße 47 - 55118 Mainz - Tel. 06131/144 98 20 - Fax 06131/143 90 42 e-mail : kanzlei@rechtsanwalt-langhanki.de |