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Straßenverkehrsdelikte Verfahren wegen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten nehmen in der gerichtlichen Praxis eine überragende Bedeutung ein. Mehr als ein Drittel der Verurteilungen in Verfahren vor den Amtsgerichten betreffen Straftaten im Straßenverkehr. Die am häufigsten vorkommenden Delikte sind Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht). Neben der Verteidigung gegen den eigentlichen Tatvorwurf sind Maß- nahmen zur Verhinderung des Entzuges der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbots von besonderer Bedeutung. In den Fällen, in denen der Entzug der Fahrerlaubnis nicht verhindert werden kann, ist es Strategie, eine möglichst kurze Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahr- erlaubnis mehr Probleme mit sich bringen können als die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist. Insbesondere in den Fällen, in denen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wird, müssen rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine negative Prognose zu verhindern. Auf dem Gebiet der Verkehrsordnungswidrigkeiten bilden Geschwindigkeitsüberschreitungen den Schwerpunkt der in der Praxis anzutreffenden Fälle. Neben dem Fortschritt in der Verkehrsüber- wachungstechnik hat auch das Bestreben der Kommunen, über ein verstärktes Engagement in der Verkehrsüberwachung die leeren öffentlichen Kassen aufzufüllen, zu einem sprunghaften Anstieg der Verfahrenszahlen geführt. Die Auseinandersetzung mit potentiellen Fehlerquellen der angewandten Meßverfahren, die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten, Probleme der Identifizierung des Fahrzeugführers sowie das Absehen vom Fahrverbot trotz Vorliegens eines Regelfalls nach der Bußgeldkatalog-Verordnung sind oftmals Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung. |
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