Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten im weiteren Sinne gehören unter anderem
Tatbestände wie Diebstahl und Betrug, aber auch Raub und räuberische
Erpressung. Die Erscheinungsformen sind vielfältig.

Zunehmend wird auch im Bereich der Wirtschaft wegen Vermögens-
delikten, insbesondere wegen des Vorwurfs der Untreue, ermittelt.
Insoweit ist zu beobachten, daß unternehmerische Entscheidungen durch
Strafanzeigen von innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Unternehmens
zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werden. Gerade
bei den häufig im Zusammenhang mit Risikogeschäften erhobenen
strafrechtlichen Vorwürfen muß der Gefahr begegnet werden, daß der
Tatbestand der Untreue zu einer "strafrechtlichen Haftung" für geschäft-
liche Mißerfolge führt, zumal die Grenzen zwischen verkehrsüblichem,
noch vertretbarem oder schon unverantwortlichem Risiko fließend sind.

Häufig hängt die Beurteilung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten
vorliegt, zunächst von der Klärung zivilrechtlicher Fragestellungen ab. Im
Bereich dieser Schnittstelle zwischen Straf- und Zivilrecht finden sich
oftmals die entscheidenden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche
Verteidigung.






Arbeitsfelder

Kapitalstrafsachen

Vermögensdelikte

Straßenverkehrsdelikte

Steuerstrafrecht

Insolvenzstrafrecht

Umweltstrafrecht

Korruptionsdelikte

Arztstrafrecht

Strafvollstreckung

Strafvollzug

Wiederaufnahme



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