![]() |
Vermögensdelikte Zu den Vermögensdelikten im weiteren Sinne gehören unter anderem Tatbestände wie Diebstahl und Betrug, aber auch Raub und räuberische Erpressung. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Zunehmend wird auch im Bereich der Wirtschaft wegen Vermögens- delikten, insbesondere wegen des Vorwurfs der Untreue, ermittelt. Insoweit ist zu beobachten, daß unternehmerische Entscheidungen durch Strafanzeigen von innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Unternehmens zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werden. Gerade bei den häufig im Zusammenhang mit Risikogeschäften erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen muß der Gefahr begegnet werden, daß der Tatbestand der Untreue zu einer "strafrechtlichen Haftung" für geschäft- liche Mißerfolge führt, zumal die Grenzen zwischen verkehrsüblichem, noch vertretbarem oder schon unverantwortlichem Risiko fließend sind. Häufig hängt die Beurteilung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, zunächst von der Klärung zivilrechtlicher Fragestellungen ab. Im Bereich dieser Schnittstelle zwischen Straf- und Zivilrecht finden sich oftmals die entscheidenden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. |
Arbeitsfelder Kapitalstrafsachen Vermögensdelikte Straßenverkehrsdelikte Steuerstrafrecht Insolvenzstrafrecht Umweltstrafrecht Korruptionsdelikte Arztstrafrecht Strafvollstreckung Strafvollzug Wiederaufnahme |
|
Hindenburgstraße 47 - 55118 Mainz - Tel. 06131/144 98 20 - Fax 06131/143 90 42 e-mail : kanzlei@rechtsanwalt-langhanki.de |